Leiharbeit

Nicht vergessen: In der Leiharbeit Mitgliedervorteil beantragen

12.05.2025 | Vom 19.5. bis 30.6. können Beschäftigte in Leiharbeit, die Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind, ihren Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld beantragen.

Wer mindestens 6 Monate im Verleihbetrieb beschäftigt ist und seit mindestens 6 Monaten Mitglied in der IG Metall (oder einer anderen DGB Gewerkschaft), hat Anspruch auf einen Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld. Der kann bis zu 557€ betragen, mindestens aber 258€. 

Dazu müssen in Leiharbeit Beschäftigte einfach einen Antrag einreichen und einen Nachweis über ihre Mitgliedschaft. Dazu könnt ihr das Mitgliederportal nutzen oder euch bei uns in der Geschäftsstelle melden. 

Von: bs

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