23.04.2026 | Anspruch auf die Extrazahlung zum Urlaubsgeld haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag 30. Juni 2026 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind.
Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Leiharbeitgeberverband GVP gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben.
Du musst bei Deinem Verleihbetrieb einen persönlichen Antrag stellen. Diesem musst Du eine Mitgliedsbescheinigung beilegen. Beides, Antrag und Bescheinigung, kannst Du zum Beispiel in unserem Servicecenter herunterladen, wenn du dort angemeldet bist. Beachte: Herunterladen kannst Du Bescheinigung und Antrag nur zwischen 19. Mai und 30. Juni.
Anschließend musst Du die Mitglieder-Extrazahlung nur noch fristgerecht - per Post oder E-Mail - bentragen: Also zwischen dem 19. Mai und dem 30. Juni.
Natürlich kannst du dich auch direkt in der Geschäftsstelle melden, um die Unterlagen zu erhalten. Wir sind auch für dich da, wenn du bei der Beantragung oder Auszahlung Probleme hast.