Delegiertenwahlen

Deine Chance, mitzugestalten

30.12.2023 | Alle vier Jahre, immer nach dem Gewerkschaftstag der IG Metall, wählen wir unseren Ortsvorstand und die Delegiertenversammlung.

Aber was macht eigentlich so eine Delegiertenversammlung?

Wir nennen sie liebevoll „Gewerkschaftsparlament“. Sie ist das beschlussfassende Organ der örtlichen IG Metall und trifft die endgültigen Entscheidungen über die Gewerkschaftsangelegenheiten im Rahmen der Geschäftsstelle und auf Grundlage der Beschlüsse des Gewerkschaftstags. Also darüber, mit welchen gewerkschaftspolitischen Themen sich die IG Metall Nordhausen auseinandersetzen soll oder welche Arbeitsaufträge damit verbunden sind.

Ihre erste Amtshandlung ist die Wahl des Ortsvorstands und der Geschäftsführung - also der Leitung der Geschäftsstelle.

Die Versammlungen finden dann mindestens viermal im Jahr statt. In aller Regel treffen wir uns in Nordhausen. Auf den Versammlungen wird zum Beispiel über die aktuelle Arbeit der Geschäftsstelle und über Themen aus den Nordthüringer Betrieben gesprochen. Als Delegierte:r ist man also näher dran am Geschehen und kann selbst Einfluss nehmen.

Du möchtest Delegierte/Delegierter werden? Hier ist alles, was du dazu wissen musst:

Voraussetzungen, um Delegierte:r zu werden

In § 15 Ziffer 6 Absatz 1 und 2 der IG Metall-Satzung ist festgelegt:

- Du musst mindestens 12 Monate ununterbrochen Mitglied in der Gewerkschaft gewesen sein

- und während dieser Zeit satzungsgemäßen Beitrag gezahlt haben 

So werden Delegierte gewählt

Gewählt wird auf Mitgliederversammlungen in Wahlbezirken. Wahlberechtigt sind dann alle Mitglieder des Wahlbezirks mit mindestens 3-monatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit.  Die Wahl der Delegierten erfolgt nach demokratischen Grundsätzen in freier, gleicher und unmittelbarer Wahl. 

Es ist also wichtig, zur Mitgliederversammlung zu kommen. Solltest du dennoch verhindert sein, möchtest dich aber aufstellen zur Wahl als Delegierter, benötigen wir vorher von dir in jedem Fall eine unterschriebene Einverständniserklärung. Diese findest du in den Dateien neben diesem Beitrag. 

Du weißt nicht, zu welchem Wahlkreis du gehörst? 

Wenn du in einem Betrieb arbeitest, ist der Sitz des Betriebs maßgeblich für die Zuordnung zum Wahlkreis. Alle nicht betriebsangehörigen Mitglieder sind ihren Wohnorten zugeordnet. Du findest neben diesem Beitrag eine Datei, in der du siehst, welche Postleitzahl zu welchem Wahlbezirk gehört. 

Wenn du darüber hinaus noch Fragen zu unseren Oranisationswahlen hast, melde dich einfach in unserer Geschäftsstelle

Wir freuen uns auf erfolgreiche Mitgliederversammlungen und darauf, in den nächsten vier Jahren mit euch gemeinsam unsere IG Metall Nordhausen zu gestalten. 

Von: bs

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